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Pflege durch Angehörige

Der überwiegende Teil der pflegebedürftigen Menschen wird im häuslichen Umfeld von nahestehenden Personen wie Ehe- oder Lebenspartnern oder den eigenen Kindern betreut und versorgt. Zur Unterstützung der pflegenden Angehörigen übernimmt die Pflegekasse Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von bis zu 42 € pro Monat.

Wer sich dafür entschieden hat, einen nahestehenden Menschen zu Hause zu pflegen, kann auf verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung zurückgreifen. Diese übernimmt unter anderem die Kosten für bestimmte Pflegehilfsmittel. Dazu gehören Geräte und Materialien, die für die häusliche Pflege erforderlich sind. Ziel dieser Hilfsmittel ist es, dem Pflegebedürftigen eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen und die Pflege zu erleichtern.

Pflegende Angehörige – Wer gehört dazu?

Zu den pflegenden Angehörigen zählen sowohl Familienmitglieder als auch Freunde, Nachbarn, Bekannte und andere Privatpersonen, die die Pflege übernehmen. Voraussetzung ist, dass diese Personen den Pflegebedürftigen regelmäßig in seinem häuslichen Umfeld betreuen, pflegen und ihn im Alltag unterstützen.

Welche Aufgaben umfasst die häusliche Pflege?

Die häusliche Pflege durch Angehörige umfasst in erster Linie die regelmäßige Unterstützung der pflegebedürftigen Person im Alltag, wie beispielsweise beim Anziehen, Einkaufen oder der Körperpflege. Darüber hinaus fallen weitere Aufgaben an, wie die Verwaltung rechtlicher und finanzieller Angelegenheiten sowie soziale Tätigkeiten, die mit der Pflege verbunden sind. Besonders wichtig ist die soziale Interaktion zwischen den pflegenden Angehörigen und der pflegebedürftigen Person, die oft als eine der zentralen Rollen gilt.

Es ist wichtig zu beachten, dass Pflegebedürftigkeit häufig ein schleichender Prozess ist. Zu Beginn benötigen pflegebedürftige Personen meist Unterstützung bei alltäglichen Tätigkeiten wie Einkäufen, Aufräumen oder Behördengängen. Im Verlauf kann sich der Pflegebedarf auf weitere Bereiche wie das Zubereiten von Mahlzeiten, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Körperpflege, Anziehen, Toilettengänge oder die Einnahme von Medikamenten ausweiten.

Es ist ratsam, sich frühzeitig umfassend über die staatlichen Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige zu informieren. Alle relevanten Informationen hierzu sind im Pflegestärkungsgesetz festgehalten.

Angehörigenpflege und das Pflegestärkungsgesetz

Das Pflegestärkungsgesetz regelt umfassend alle Aspekte der Pflege, einschließlich finanzieller Unterstützung für die Pflege durch Angehörige. Auch Themen wie notwendige Umbaumaßnahmen, um ein barrierefreies Wohnen zu ermöglichen, werden hier behandelt. Sollte ein Pflegefall in Ihrem Umfeld oder Ihrer Familie eintreten und Sie möchten die Pflege zu Hause übernehmen, empfiehlt es sich, sich über die möglichen Zuschüsse im Pflegestärkungsgesetz zu informieren.

Unterstützung in der Pflege – Pflegehilfsmittel im Wert von 42 € pro Monat kostenfrei erhalten

Pflegehilfsmittel sind Geräte oder Materialien, die den Pflegealltag erleichtern, das Leben pflegebedürftiger Personen verbessern und Beschwerden lindern sollen. Für pflegende Angehörige bieten sie eine wertvolle Unterstützung, um die bestmögliche Versorgung der zu pflegenden Person sicherzustellen.

Im Sozialgesetzbuch ist festgelegt, dass Pflegebedürftige Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel haben, sofern diese nicht von der Krankenkasse oder anderen Leistungsträgern übernommen werden. Nach § 78 Abs. 1 in Verbindung mit § 40 Abs. 2 SGB XI der Pflegeversicherung können solche Hilfsmittel bereitgestellt werden.

Ab Pflegegrad 1 können Pflegebedürftige diese Leistung in Anspruch nehmen, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Es liegt ein anerkannter Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 vor.
  • Die Person lebt in einem privaten Haushalt, einer Wohngemeinschaft oder in einer Einrichtung für betreutes Wohnen.
  • Die Pflege wird durch einen Angehörigen, Freund oder eine private Person übernommen.

Welche Pflegehilfsmittel zählen zu den Verbrauchsartikeln?

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, übernimmt die Pflegekasse Kosten von bis zu 504 € im Jahr beziehungsweise bis zu 42 € im Monat für diese Pflegehilfsmittel. Zu den Verbrauchsartikeln zählen unter anderem:

Das Tragen von Einmalhandschuhen während der Pflege schützt sowohl die Pflegeperson als auch die pflegebedürftige Person vor Infektionen und ist daher unverzichtbar.

Bei kleineren Anwendungen, wie dem Auftragen von Cremes, können Fingerlinge eine praktische Alternative zu Einmalhandschuhen sein. Sie sind leicht anzuwenden und eignen sich auch für Aufgaben wie die Untersuchung des Mundraums oder die Unterstützung bei Schluckbeschwerden.

Vor jeder Pflegetätigkeit ist eine gründliche Reinigung der Hände mit Händedesinfektion unerlässlich, um die Übertragung von Krankheitserregern zu verhindern. Ebenso sollten Flächen, die potenziell ein Infektionsrisiko darstellen, mit einem geeigneten Flächendesinfektionsmittel gereinigt werden.

Ein Mundschutz bietet Schutz vor der Übertragung von Erregern durch Tröpfcheninfektion und ist ein wichtiges Hilfsmittel in der häuslichen Pflege.

Bettschutzeinlagen sind ideal für pflegebedürftige Menschen mit Inkontinenz. Sie schützen die Matratze vor Feuchtigkeit und können Hautentzündungen vorbeugen.

Um die Kleidung der Pflegeperson vor Verschmutzungen zu schützen, können Schutzschürzen getragen werden. Sie bieten zuverlässigen hygienischen Schutz während der Pflege.

Einmallätzchen schützen die Kleidung der pflegebedürftigen Person bei der Nahrungsaufnahme. Sie sind außerdem praktisch als Serviette nutzbar.

Alle benötigten Pflegehilfsmittel können individuell zusammengestellt werden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse bis zu einem monatlichen Zuschuss von 42 €. Für die kostenfreie Bereitstellung müssen diese Pflegehilfsmittel bei der Pflegekasse beantragt werden.

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